Zum Inhalt

Rechtlicher Hintergrund

Die gesetzliche Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt:

  • § 437 BGB – Rechte des Käufers bei Mängeln
  • § 438 BGB – Verjährungsfrist (2 Jahre bei beweglichen Sachen, 1 Jahr bei Gebrauchtwaren möglich)
  • §§ 474 ff. BGB – Sonderregeln für Verbrauchsgüterkauf

Sie ist eine Pflicht des Verkäufers gegenüber dem Verbraucher – nicht des Herstellers. Im Mangel-Fall (Sachmangel) kann der Verbraucher in den ersten 2 Jahren nach Kauf Reparatur, Ersatz, Rücktritt oder Preisminderung verlangen.

Verkürzung auf 1 Jahr bei Gebrauchtwaren

Bei gebrauchten Waren (B-Ware, Refurbished, Vorführgeräte) kann die Gewährleistung gemäß § 476 Abs. 2 BGB auf 1 Jahr verkürzt werden – aber nur durch ausdrückliche, klare Vereinbarung vor Vertragsschluss.

Das Plugin unterstützt diese Verkürzung über die Konfig-Option „Modus für Gebrauchtwaren" oder eine produktspezifische Markierung.

Die EU-Verbraucherschutz-Richtlinie 2019/771

Die Warenkaufrichtlinie (EU) 2019/771 harmonisiert die Verbraucherschutzregeln für Warenkaufverträge in der EU. Sie wurde in Deutschland zum 1. Januar 2022 umgesetzt (Warenkaufgesetz). Kernpunkte:

  • 2 Jahre Mindest-Gewährleistung für alle Verbrauchsgüterkäufe (Art. 10)
  • Beweislastumkehr zu Gunsten des Verbrauchers: in den ersten 12 Monaten gilt ein Mangel als bereits beim Kauf vorhanden, wenn er sich später zeigt (Art. 11) – früher waren es 6 Monate
  • Informationspflichten vor Vertragsschluss: der Verbraucher muss vor dem Kauf wissen, dass die gesetzliche Gewährleistung besteht (Art. 6 lit. e)

Was ändert sich am 27.09.2026?

Die volle Strenge der Informationspflichten greift im Rahmen der Modernisierungsrichtlinie 2019/2161 (Omnibus) mit Anwendungsfrist 27.09.2026. Konkret:

Der Unternehmer muss vor Vertragsschluss klar und verständlich darauf hinweisen, dass für die gekaufte Ware eine gesetzliche Gewährleistung besteht, und gegebenenfalls auf eine bestehende Hersteller-Garantie hinweisen, einschließlich deren Bedingungen.

Bisher reichte ein Hinweis in den AGB. Ab 27.09.2026 ist nach herrschender Auslegung ein direkt am Produkt sichtbarer Hinweis erforderlich – genau das, was dieses Plugin liefert.

Die Hersteller-Garantie

Die Hersteller-Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers – sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann aber ein Verkaufsargument sein. Sie ist getrennt von der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers.

Bedeutung für die Anzeige:

  • Wenn ein Hersteller mit „3 Jahre Garantie" wirbt (Bestellbestätigung, Beipackzettel), muss der Online-Shop diese gemäß § 479 BGB / Art. 17 RL 2019/771 auch dem Verbraucher mitteilen.
  • Die Konditionen der Garantie (Dauer, Geltungsbereich, Bedingungen) müssen klar erkennbar sein.

Das Plugin liefert das pro-Produkt-Custom-Field um diese Daten zu pflegen + zeigt sie automatisch im Storefront an.

Was das Plugin liefert vs. was Du selbst tun musst

Pflicht Plugin macht es Du musst es machen
Anzeige „2 Jahre Gewährleistung" an Produkt
Anzeige in Listing-Cards (optional) ✓ konfigurierbar
Anzeige in Bestellbestätigung ✓ konfigurierbar
Anzeige im Modal/Popup mit Details ✓ konfigurierbar
Hersteller-Garantie pro Produkt ✓ Custom Field Werte pro Produkt pflegen
Reduzierung auf 1 Jahr bei Gebrauchtwaren ✓ konfigurierbar Sales-Channel oder pro Produkt markieren
Inhalt der gesetzlichen Gewährleistungs-Texte ✓ als Snippet vorhanden Optional eigene Texte pflegen
Erfüllung von Mängelansprüchen Im After-Sales-Prozess selbst
Korrekte AGB-Klauseln AGB-Anwalt konsultieren

Häufige Missverständnisse

„Gewährleistung und Garantie sind dasselbe." Nein. Gewährleistung = gesetzliche Pflicht des Verkäufers. Garantie = freiwillige Leistung des Herstellers. Beides kann nebeneinander stehen.

„Wenn ich Garantie biete, brauche ich keine Gewährleistung." Doch. Die Gewährleistung ist gesetzlich zwingend und kann durch eine Garantie nicht ersetzt werden.

„Wenn der Hersteller Garantie gibt, hafte ich nicht." Doch, der Verkäufer haftet weiterhin für Gewährleistung – die Garantie des Herstellers ist eine zusätzliche Option für den Verbraucher.

„Bei Gebrauchtwaren gibt es gar keine Gewährleistung." Falsch. Bei Gebrauchtwaren kann die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzt werden, aber nicht ausgeschlossen.

Disclaimer

Diese Doku ist keine Rechtsberatung. Sie spiegelt unseren Verständnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung wider. Für rechtliche Fragen konsultiere bitte Deinen AGB-Anwalt oder eine spezialisierte Kanzlei. Wir aktualisieren bei wesentlichen Rechtsänderungen.

→ Weiter mit FAQ für konkrete Fragen.